ESMA und der Schutz der Kleinanleger
Gespeichert von Doris am 21. Juni 2018 - 15:25Bereits im März 2018 gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie zum Schutz von Kleinanlegern ein Verbot binärer Optionen und Beschränkungen für Differenzgeschäft (CFD) einführen wird. Seit dieser Zeit wurde viel darüber diskutiert. In der Pressemitteilung der ESMA vom 1. Juni 2018 sind die genauen Termine und Beschlüsse bekannt geben. Der Beschluss gilt vorerst für einen Zeitraum von drei Monaten.