Es wurde heiß diskutiert, als am 1. Juni 2018 die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in einer Pressemitteilung bekannt gab, dass sie zum Schutz von Kleinanlegern ein Verbot binärer Optionen und Beschränkungen für Differenzgeschäft (CFD) einführen wird. Dieser Beschluss galt für 3 Monate.
Das Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger trat am 2. Juli 2018 in Kraft. Am 1. Oktober 2018 sind 3 Monate vergangen.
Die Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFD an Kleinanleger trat am 1. August 2018 in Kraft. Am 31. Oktober 2018 sind 3 Monate vergangen.
Einen ausführlichen Bericht über den Inhalt und Hinweise des Beschlusses haben wir im Artikel "ESMA und der Schutz der Kleinanleger" am 21. Juni veröffentlicht.
Was passiert jetzt nach 3 Monaten?
Der Beschluss war notwendig und ein „Schuss vor den Bug“ für die Anbieter genannter Finanzprodukte. Momentan gibt es noch keine weiteren öffentlichen Bekanntgaben. Die Behörden werden sicherlich erst einmal Auswertungen treffen, wie dieser Beschluss umgesetzt wurde und ob die erwarteten Ergebnisse eingetreten sind. Das wird eine Weile dauern. Ebenso wird es wichtig sein, wie sich die Anbieter jetzt nach den 3 Monaten verhalten.
Nach den Auswertungen der ESMA kann es zu verschiedenen möglichen Folgen kommen. Entweder wird der Inhalt des Beschlusses nachgebessert (verschärft oder gemildert) und ein neuer Beschluss gefasst, oder das Ganze wird in einen Vorschlag für die dauerhafte Verordnung des Europäischen Finanzaufsichtssystems gewandelt, oder ….
Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ist nun gefordert. Nur Geduld, wir werden es rechtzeitig erfahren ... und erneut berichten.
Nachtrag am 30. Oktober 2018:
Am 1. Oktober 2018 gab die ESMA die Mitteilung über den Beschluss der ESMA zur Verlängerung der Produktinterventionsmaßnahme in Bezug auf binäre Optionen bekannt. Dieser Beschluss gilt ab 2. Oktober 2018 für einen Zeitraum von drei Monaten.
Am 28. September 2018 verlängerte die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) die CFD-Beschränkung für weitere drei Monate. Die ESMA ist der Ansicht, dass ein erheblicher Anlegerschutz im Zusammenhang mit dem Angebot von CFDs für Privatkunden weiterhin besteht. Die Maßnahme beginnt ab 1. November 2018 und gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten.
Die weitere Entwicklung werde ich im Artikel "ESMA und der Schutz der Kleinanleger" ergänzend bekanntgeben.
Hinweis: Der CFD-Handel ist weiterhin für Kleinanleger möglich und bietet gute Gewinnchancen. Vorausgesetzt der richtigen Vorgehensweise. Es gilt dabei einiges zu beachten.